Häufige Fragen
Deine Fragen, unsere Antworten.
+ Allgemein
Wofür benötige ich einen Steuerberater als Privatperson?
Dein Steuerberater hilft dir, deine persönlichen Lebensumstände so gut wie möglich in deiner Steuererklärung abzubilden und somit eine optimale Steuerlast zu erreichen. Gleichzeitig zeigt er dir Möglichkeiten, wie du mit deinen Ideen Einkommen erzielen kannst und unterstützt dich bei der Umsetzung.
Wofür benötige ich einen Steuerberater als Unternehmer?
Dein Steuerberater unterstützt dich bei der Planung und Entwicklung deines Unternehmens. Gleichzeitig hilft er dir bei der Optimierung deiner steuerlichen Belastung und berät dich zu Investitionen. Außerdem kann er dich bei der Optimierung von Geschäftsprozessen unterstützen und kann dir Verbesserungs- und Einsparmöglichkeiten aufzeigen
Wenn ich einmal eine Steuererklärung abgegeben habe, muss ich dann immer eine Steuererklärung abgeben?
Sofern keine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht, verpflichtet die einmalige freiwillige Abgabe der Steuererklärung nicht zur Abgabe der Steuererklärung in Folgejahren.
Wie ergeben sich die Gebühren / Kosten eines Steuerberaters?
Dies kannst du bei uns unter Kosten nachlesen und/oder dir die Rechenbeispiele im Downloadbereich ansehen.
+ Arbeitnehmer
Bin ich als Arbeitnehmer verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Du bist verheiratet und hast die Steuerklasse 3/5 gewählt
- Du hast steuerfreie Einkünfte wie Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld oder BAföG als Zuschuss erhalten
- Du erhältst weitere Einkünfte zum Arbeitslohn
- Du hast Freibeträge bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen angegeben
Wobei könnt ihr als Steuerbüro mir helfen?
Neben der Erstellung deiner Steuererklärung können wir dich u.a. wie folgt unterstützen:
- Beratungsgespräch vor Gehaltsverhandlungen (Gehaltsoptimierung)
- Beratung zum Lohnsteuerklassenwechsel
- Hilfestellung bei der Nachweiserbringung zu bevorstehenden Werbungskosten
- Prüfen welche Kosten in der Steuererklärung angesetzt werden können
- Hilfestellung im Einspruchsverfahren bei der selbst erstellten Steuererklärung
Wozu dienen Lohnsteuerklassen?
Die Lohnsteuerklassen dienen zur Ermittlung des monatlichen Lohnsteuerabzugs. Hinter jeder Lohnsteuerklasse sind bestimmte Merkmale zugeordnete wie zum Beispiel:
- Alleinerziehende = Lohnsteuerklasse 2
- Mehrfachbeschäftigung = Lohnsteuerklasse 6
- Verheiratete = Lohnsteuerklasse 3/5 oder 4/4 (auch Faktor)
Somit berücksichtigen die Lohnsteuerklassen deine persönlichen Verhältnisse, sodass der Lohnsteuerabzug abgeltende Wirkung hat und du bei Steuerklasse 1 und 4 nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist.
Wie erfolgt der Lohnsteuerklassenwechsel?
Der Lohnsteuerklassenwechsel kann grundsätzlich einmal im Jahr über das Antragsformular der Finanzbehörde beantragt werden.
Welche Besonderheiten gibt es beim Lohnsteuerklassenwechsel bei Verheirateten?
Unterschieden wird zwischen dem Wechsel der Lohnsteuerklassen 3/5 zu 4/4 und 4/4 zu 3/5. Der Wechsel von 3/5 zu 4/4 erfolgt mit dem Antragsformular und kann von einem Ehegatten gestellt werden. Der Wechsel von 4/4 zu 3/5 kann nur durch Unterschrift beider Ehegatten des Antragsformulares beantragt werden.
+ Rentner
Bin ich als Rentner verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
Ja, Rentner sind grundsätzlich dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, da die Rentenzahlung zu einem gewissen Teil steuerfrei ist.
Sofern das zu versteuernde Einkommen unter
- 2016: 8.652 EUR (bei Alleinstehende) bzw. 17.304 EUR (bei Verheirateten)
- 2017: 8.820 EUR (bei Alleinstehende) bzw. 17.640 EUR (bei Verheirateten)
- 2018: 9.000 EUR (bei Alleinstehende) bzw. 18.000 EUR (bei Verheirateten)
- 2019: 9.168 EUR (bei Alleinstehenden) bzw. 18.336 EUR (bei Verheirateten)
- 2020: 9.408 EUR (bei Alleinstehenden) bzw. 18.816 EUR (bei Verheirateten)
- 2021: 9744 EUR (bei Alleinstehenden) bzw. 19488 (bei Verheirateten)
- 2022: 9.984 EUR (bei Alleinstehenden) bzw. 19.968 EUR (bei Verheirateten)
liegt, können Rentner eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung beantragen. Dem Antrag wird jedoch grundsätzlich nur stattgegeben, wenn ausschließlich Renteneinkünfte bestehen.
Was tu ich, wenn ich einen Schätzbescheid vom Finanzamt erhalten habe?
So schnell wie möglich einen Steuerberater aufsuchen oder sofort einen Einspruch einlegen und die fehlende(n) Erklärung(en) schnellstmöglich nachreichen.
Für den Einspruch bleiben nur 4 Wochen nach dem Erhalt des Schätzbescheides. Danach ist der Bescheid nicht mehr anfechtbar und die festgesetzte Steuer ist zu zahlen.
Dennoch besteht weiterhin die Verpflichtung die fehlende(n) Erklärung(en) beim Finanzamt einzureichen.
Warum wird meine Rente überhaupt besteuert, die ist doch steuerfrei?
Bis 2004 wurde bei der gesetzlichen Rente mit Renteneintritt ein %-Satz festgesetzt, der den steuerpflichtigen Teil der Rente berechnet. Dies sollte den Zinsanteil der eingezahlten Beiträge wiederspiegeln, der noch nicht besteuert wurde.
Mit einer Gesetzesänderung soll die gesetzliche Rentenversicherung nun voll besteuert werden. Damit es weiterhin eine gerechte Besteuerung gibt, wurde der Besteuerungsanteil im Jahr 2005 mit 50% festgesetzt und stiegt jährlich um 2% bis 2020. Ab 2021 steigt der Besteuerungsanteil um jährlich 1% bis die volle Besteuerung im Jahr 2040 erreicht ist.
Der steuerfreie Teil der Renten wird im ersten vollen Jahr nach Beginn des Rentenbezugs festgestellt und fixiert (bleibt für alle zukünftigen Jahre gleich). Somit sind alle zukünftigen Rentenanpassungen voll steuerpflichtig.
Der steuerfreie Teil der Rente unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das heißt der Betrag wird bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes mit eingerechnet. Sodass ein höherer Steuersatz auf den steuerpflichtigen Teil der Rente angesetzt wird.
Die steuerlichen Änderungen führen dazu, dass ein größerer Teil der Rente steuerpflichtig wird und die Grenzen des Grundfreibetrags (siehe „Bin ich als Rentner verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?) überschritten wird und somit immer mehr Rentner auf Ihre Renten Steuern zahlen müssen.
+ Wechsel
Wie wechsle ich von meinem Steuerberater zu euch?
Sag uns einfach Bescheid, dass du wechseln möchtest – wir erledigen den Rest.
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Wechsel?
Am besten empfiehlt sich ein Wechsel zum Monatsanfang mit einem Monat Vorlaufzeit.
Ein kurzfristiger Wechsel ist auch möglich, kann aber aufgrund von Datenübertragungen zu Komplikationen führen.
Bei der Lohnbuchhaltung ist ein Wechsel zum Jahreswechsel am einfachsten. Ein Unterjähriger Wechsel ist möglich, aber Zeit- und Arbeitsaufwendiger und kann zu Komplikationen führen.
+ Fristen
Bis wann muss ich meine Steuererklärung einreichen?
Wenn du deine Steuererklärung selbst erstellst, ist die Frist zur Abgabe der Steuererklärung der 31. Juli des Folgejahres.
Erstellen wir deine Steuererklärung und vertreten dich vor dem Finanzamt endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung am 28.02. des 2. Folgejahres. Die Steuererklärung 2020 muss somit bis zum 28.02.2022 beim Finanzamt eingehen.
Beachte das die Fristen nur gelten, sofern du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist.
Was passiert, wenn ich meine Steuererklärungen verspätet abgebe?
Das Finanzamt wird einen Verspätungszuschlag festsetzten, wenn nicht innerhalb von 14 Monaten die Steuererklärung eingereicht wird. Das Finanzamt hat keinen Ermessensspielraum mehr. Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25% der festgesetzten Steuer.
Auf die Festsetzung des Verspätungszuschlags kann nur verzichtet werden, wenn du oder wir kein Verschulden an der verspäteten Abgabe trifft (§ 152 AO).
Wie viele Jahre kann ich meine Steuererklärung rückwirkend abgeben?
Wenn du verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben, kannst du rückwirkend die letzten 4 Jahre deine Steuererklärung einreichen.
Bei freiwilliger Abgabe deiner Steuererklärung sind nur die letzten 2 Jahre rückwirkend möglich.
Noch Fragen?
Nimm mit uns Kontakt auf – wir melden uns zeitnah bei Dir.