Kosten
Was ist der Erfolg deines Unternehmens wert?
Allgemein
Unsere Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Darüber hinaus können bestimmte Leistungen auch nach individuellen Angeboten oder nach Stundensätzen abgerechnet werden.
Dabei achten wir darauf, dass die Abrechnung fair und transparent für dich erfolgt. Du bezahlst nur für die Leistungen, die du von uns auch wirklich möchtest. Wir informieren dich im Vorfeld, welche Kosten für zusätzliche Leistungen auf dich zu kommen und du erfährst genau, wofür du uns bezahlst.
Abrechnung
Bei den einzelnen Tätigkeiten wird unterschieden zwischen Standardleistungen und Zusatzleistungen.
Die Standardleistungen werden nach Gebührenverordnung anhand der entsprechenden Bemessungsgrundlagen ein Zehntel-Satz aus der entsprechenden Gebühr lt. Gebührenverordnung abgerechnet. Die Bemessungsgrundlagen sind zum Beispiel bei
- Steuererklärungen: Die Einkünfte (z.B. der Bruttoarbeitslohn abzgl. der Werbungskosten, Gewinn aus der gewerblichen/ selbständigen Tätigkeit).
- Bilanzen: die Hälfte aus der Summe der Bilanzsumme und dem Gewinn/ Verlust.
- Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) und Buchhaltung: Höherer Betrag aus der Summe der Einnahmen oder der Ausgaben.
- Die Steuerberatervergütungsverordnung sowie ein Rechenbeispiel findest du bei uns im Downloadbereich.
- Die Zusatzleistungen werden pauschal bzw. nach Stundensätzen abgerechnet.
- Du findest die Abgrenzung zwischen Standardleistungen und Zusatzleistungen sowie die einzelnen Kosten in unserer Preisliste im Downloadbereich.
- Bei Leistungen die nach Stundensätzen abgerechnet werden, erfolgt die Abrechnung im 15-Minuten-Takt.
- Bevor wir anfangen geben wir dir eine grobe Stundenschätzung, damit du weißt mit welchen Kosten du ungefähr rechnen kannst.
- Auch informieren wir dich, während der Leistungserbringung, wenn die geschätzten Stunden nicht ausreichen und erklären dir auch warum mehr Stunden anfallen.
Stundensätze
Bei uns fallen folgende Stundensätze an, wenn nicht nach Steuerberatervergütungsordnung abgerechnet wird bzw. diese bei der Leistungsabrechnung eine Stundenabrechnung vorsieht:
Steuerberater: EUR 130,00
Bilanzbuchhalter: EUR 100,00
Steuerfachangestellte/ Lohnsachbearbeiter: EUR 80,00
Buchhaltungskräfte: EUR 50,00
Wenn du jetzt denken solltest: „Das ist mir zu teuer!“ Hier ein paar Beispiele, was du ohne Zögern bereit bist zu zahlen:
Autovertrags-Werkstatt zwischen EUR 120,00 und EUR 200 je Arbeitsstunde
Rechtsanwälte um die EUR 250,00 bis zu EUR 500,00 je Stunde
Schlüssel-Dienst ca. EUR 150 an Werktagen
Bezahlung
Die Bezahlung der Gebühren erfolgt grundsätzlich nach Rechnungsstellung vorzugsweise per SEPA-Lastschriftmandat.
Dies hat folgende Vorteile für dich:
• Monatliche Kostenkontrolle
• Zeitersparnis durch automatische Abbuchung
• Kostenersparnis durch Wegfall unseres Mahnwesens
Für den Jahresabschluss des laufenden Jahres wird mit der monatlichen Buchhaltungsgebühr bereits eine Vorschusszahlung erhoben.
Dies hat folgende Vorteile für dich:
• Aussagekräftigere Auswertungen
• Keine hohen einmal-Rechnungen für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen
Darüber hinaus sind folgende Zahlungen möglich:
• Überweisung
• Paypal
• Barzahlungen
Noch Fragen?
Nimm mit uns Kontakt auf – wir melden uns zeitnah bei Dir.